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AGB

1 I Diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” (im folgenden AGB genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten – sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen – sowohl von Team sisu GmbH als auch seines Auftraggebers festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen.

2 I Die AGB sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen, die die fachmännische Durchführung von Aufträgen im Bereich der Agentur zum Gegenstand haben.

3 I Team sisu GmbH ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Partner ist schriftlich zu vereinbaren.

4 I Der Auftraggeber sorgt weiters dafür, dass Team sisu GmbH auch ohne dessen ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.

Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Überprüfung von Urheber-, Kennzeichenrechten oder sonstiger Rechte Dritter Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Team sisu haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte.

Wird Team sisu GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Team sisu GmbH schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

5 I Der Tätigkeit von Team sisu GmbH liegt in der Regel eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugrunde, die sowohl den Umfang der Leistungen, als auch das in Rechnung zu stellende Entgelt beinhaltet.

6 I Änderungen einer Vereinbarung zwischen Team sisu GmbH und dem Auftraggeber sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.

ART.1 Geltungsbereich und Umfang des Auftrages

1 I Die AGB gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.

2 I Zur Festlegung möglichst klarer Auftragsverhältnisse werden zwischen den Vertragspartnern Geltungsbereich und Umfang des Auftrages in einer (optionalen) Leistungsbeschreibung so detailliert wie nur möglich definiert. Wurde eine Leistungsbeschreibung nicht erbracht richtet sich der Leistungsumfang nach dem gestellten Angebot.

3 I Für die Leistungserstellung sind ausreichende Auftragsgrundlagen unabdingbare Voraussetzung. Es sind dies vor allem:

I Umfassendes Briefing

I Beistellung detaillierter Unterlagen

I Geschäftsbedingungen

etc.

ART. 2 Ausführungs- und Lieferfristen

1 I Bei Übernahme eines Auftrages sind in Abhängigkeit vom Auftragsumfang präzise Vereinbarungen betreffend die Fristigkeit der auszuführenden Arbeiten bzw. der Lieferungen zu treffen.

2 I Die in Auftrag gegebenen Leistungen gelten mit der Übergabe des Werkes als erbracht.

3 I Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Annahme des Auftrages durch Team sisu GmbH, wenn alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom Auftraggeber als Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Die vereinbarten Liefertermine sind grundsätzlich einzuhalten. Insoweit ein Schaden auf einem Verschulden von Team sisu GmbH, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, beruht, ist eine allfällige Schadenersatzpflicht gegenüber dem Kunden als Auftraggeber mit der Höhe des Rechnungsbetrages über den vereinbarten Auftrag begrenzt.

ART. 3 Entgeltlichkeit von Präsentationen

1 I Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation zu erstellen (Vorentwurf), gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Sollte anläßlich der Einladung die Höhe des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so gebührt ein angemessenes Entgelt.

2 I Durch die Abhaltung der Präsentation wird der Auftrag zugleich angenommen und erfüllt.

ART. 4 Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte

1 I Das gesetzliche Urheberrecht von Team sisu GmbH an seinen Arbeiten ist unverzichtbar.

2 I Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von Team sisu GmbH nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.

3 I Die dem Kunden eingeräumten Werknutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Team sisu GmbH als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Bei weiterer, darüber hinausgehender Nutzung ist grundsätzlich Rücksprache mit dem Urheber zu halten.

4 I Der Kunde ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.

5 I Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig.

6 I Die Entwurfsoriginale bleiben Eigentum des Urhebers und können nach erfolgter Verwendung zurückgefordert werden. Eine Archivierung erfolgt nach Absprache (insbesondere über die Dauer).

7 I Werden urheberrechtliche Leistungen über die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, Team sisu GmbH hierfür ein weiteres angemessenes Honorar zu bezahlen. Dies gilt auch im Fall der Neuauflage eines Druckwerkes.

8 I Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluß noch nicht feststeht oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte (Copyright).

9 I Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.

10 I Team sisu GmbH ist zur Anbringung seines Firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtigt.

11 I Im Zuge der Gestaltung von Websites bzw. anderen beauftragten Werken verwendet Team sisu GmbH auch lizenzpflichtiges Stockmaterial (Fotos, Videos, Musik etc.) oder lizenzpflichtige Web-Schriftarten (“Web-Fonts”). Für dieses Material gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.

12 I Die Erstellung einer Kopie und/oder die Weitergabe des kompletten Projekttemplates zur Verwendung für ein neues Projekt ist untersagt.

ART. 5 Verschwiegenheitspflicht

1 I Team sisu GmbH behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihm durch die Arbeit beim und mit dem Kunden bekanntgeworden sind, streng vertraulich; insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht.

2 I Team sisu GmbH hat seine Mitarbeiter und Angestellten zur Beachtung dieser Grundsätze anzuhalten.

ART. 6 Rücktrittsrecht

1 I Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden von Team sisu GmbH ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird.

2 I Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden Team sisu GmbH von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.

3 I Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Team sisu GmbH möglich.

Im Fall eines Stornos hat Team sisu GmbH das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.

ART. 7 Erfüllungsort

1 I Wenn nichts anderes vereinbart ist, erbringt Team sisu GmbH seine Leistungen an seinem Geschäftssitz.

ART. 8 Honoraransprüche und Zahlungsbedingungen

1 I Team sisu GmbH hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.

2 I Das Gesamthonorar setzt sich gemäß den vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen Honorarrichtlinien (unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß § 32 Kartellgesetz) im Regelfall aus folgenden Faktoren zusammen:

I Konzeption (Vorentwurf, konzeptioneller Problemlösungsansatz, Skizzen,Scribbles, Präsentation von Entwurfsarbeiten etc.)

I Ausarbeitung (Layout, Programmierung, Muster, Kalkulation etc.)

I Werknutzungsart (Copyright, Nutzungshonorar)

I Nebenleistungen (Modelle, Beschaffung auftragsspezifischer Informationen, Produktionsüberwachung etc.)

I Zuschläge zum Honorar (Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit und außerhalb Österreichs)

I Nebenkosten (Reisespesen, Telefonkosten etc.)

I Fremdleistungen

3 I Die von Team sisu GmbH gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind zu den vereinbarten Konditionen ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im Ausmaß von 12 Prozent p.a. verrechnet. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4 I Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5 I Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.

ART. 9 Honorarhöhe

1 I Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Ausstellung der Honorarnote geltenden einschlägigen Bestimmungen der vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen „Honorarrichtlinien für Werbeagenturen“.

2 I Die dort ausgewiesenen Honorarsätze gelten als Mindesttarife.

ART. 10 Haftung und Gewährleistung

1 I Team sisu GmbH ist verpflichtet, Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen des Kunden zu wahren. Team sisu GmbH haftet für Schäden nur im Falle, daß Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

2 I Der Auftraggeber seinerseits haftet dafür, dass Team sisu GmbH die zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.

3 I Gewährleistungs- und Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch ein Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis – eingeschränkt auf die von Team sisu GmbH abgedeckten Aufgabenbereiche- gerichtlich geltend gemacht werden.
Schadenersatzansprüche sind, unabhängig von deren Rechtsgrund, der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

4 I Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten durchgeführt und der Auftraggeber hiervon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Geschäftsbedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten.

5 I Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von Team sisu GmbH zu vertreten sind und Team sisu GmbH umgehend nach Kenntnis mitgeteilt wurden. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung von Team sisu GmbH.

6 I Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung bzw. falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, das Recht auf Wandlung.

7 I Die Haftung von Team sisu GmbH für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden) sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Kunde nachzuweisen. Abweichend davon gilt für Verbraucher: Die Haftung von Team sisu GmbH für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen. Die Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen Team sisu GmbH ist die unverzügliche und schriftliche detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.

8 I Die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle ist der Auftraggeber. Dieser hat die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit im eigenen Auftrag und auf eigene Rechnung zu überprüfen und hält Team sisu GmbH in datenschutzrechtlichen Belangen schad- und klaglos. Der Auftraggeber ist verpflichtet sich im Rahmen des Projektes als datenschutzrechtliche Stelle schriftlich auszuweisen. Dies kann bei Webprojekten im Impressum erfolgen bzw. bei Web-Promotions im weitesten Sinn im Rahmen der Teilnahmebedingungen.

9 I Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass jeglicher Eingriff in die Programmiercodes, etwa in Form von Änderungen durch den Kunden oder Dritte die Funktionalität beeinträchtigen kann. Für derartige Beeinträchtigungen übernimmt Team sisu gmbH keinerlei Haftung. Allfällige Reparaturarbeiten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

10 I Wird die Website bei einem anderen Provider als am Managed-Webserver von Team sisu GmbH gehosted, ist der Auftraggeber alleine für die Erfüllung der Systemvoraussetzungen bei diesem Provider verantwortlich.
Die Koordinationsarbeiten mit einem Provider werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Weiters weist die Team sisu GmbH darauf hin, dass Programme die für die Serverumgebung von Team sisu GmbH entwickelt worden sind, unter
Umständen nicht oder nur teilweise auf Systeme anderer Provider portiert werden können.

11 I Verwendet Team sisu GmbH für die Programmierung eine Fremdsoftware (z.B. Content Management Systeme), muss der Kunde eine entsprechende Lizenz erwerben. Das hierfür zu zahlende Entgelt ist, sofern nicht eigens ausgewiesen, für die Leistungen von Team sisu gmbH im vereinbarten Entgelt nicht enthalten. Sofern Team sisu GmbH für die Programmierung eine Fremdsoftware verwendet, steht dem Kunden das Nutzungsrecht gemäß dem zugrunde liegenden Lizenzvertrag zu und der Kunde wird Team sisu GmbH bei Verletzung schad- und klaglos halten.

12 I Team sisu GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Fremdsoftware (z.B. Content Management Systeme). Die Wartung (Service Releases, Updates, etc.) von Fremdsoftware durch Team sisu GmbH muss über einen eigens zu vereinbarenden Servicevertrag geregelt werden.

13 I Die Optimierung der HTML- und CSS-Dateien erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf die zum Zeitpunkt des Entwicklungsstarts aktuellsten und am weitesten verbreiteten Softwareversionen, Betriebssysteme und Hardwarestandards, unter Rücksichtnahme der Erfüllbarkeit der geforderten Funktionalität.

14 I Die Wahl der Programmiersprache obliegt Team sisu GmbH. Insofern übernimmt Team sisu GmbH keine Gewähr, dass die gewählte Programmiersprache von Dritten weiterverwendet werden kann bzw. von Dritten, etwa Providern, unterstützt wird.

15 I Webserverzugangsdaten sowie Administratorenrechte für CMS-Systeme werden grundsätzlich nicht an den Kunden oder Dritte weitergegeben solange Team sisu GmbH für das Projekt Gewährleistung erbringen muss. Besteht der Kunde auf die Weitergabe der Zugangsdaten erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch des Kunden und allfällige Reparatur-Arbeiten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

16 I Team sisu stellt von Team sisu erstellte oder betreute Seiten ein Hosting auf einem leistungsstarken Server bei hetzner.de in Deutschland zur Verfügung. Teams sisu installiert Ihr Projekt auf dem Webserver und nimmt entscheidende Serveranpassungen wie z.B. PHP Updates und Memory Limit vor. Ihre Website wird auf Ausfälle überprüft. Die Laufzeit der Hostingleistung erfolgt ab Verrechnung und ist im Vorhinein zu begleichen. Der Hostingvertrag ist jährlich kündbar. Eine Rückerstattung des jährlichen Betrags ist ausgeschlossen.

ART. 11 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

1 I Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2 I Für Streitigkeiten ist das Gericht am Geschäftssitz von Team sisu GmbH zuständig.

ART. 12 Sonstiges

1 I Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.